Freistellungsbestätigung
Bestätigung des Vereins der Freunde und Förderer der Schöler-Orgel von 1754 und der
Kirchenmusik
in der evangelischen Kirchengemeinde Urdenbach:
Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke und zwar von Kunst und Kultur (§ 52, Abs. 2
Satz 1 Nr. 5 AO) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Süd, StNr. 106/5758/2618, vom 20.06.2016 für den letzten Veranlagungs-zeitraum 2015 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuer-gesetzes von der Gewerbesteuer befreit